PKV
26. November 2011Grundsätzlich bekommen Beamte von ihren Dienstherren einen Teil der Krankheitskosten in Form einer Beihilfe erstattet, wobei diese Beihilfe je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten abdecken kann. Der verbleibende restliche Anteil muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.
Beamte können aus diesem Grund sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenkasse wählen, damit sie diese Versorgungslücke schließen können. Da Beamte in der Regel hohe Anforderungen an eine Krankenversicherung stellen, sollte die private Absicherung die bessere Alternative sein, denn sie ist häufig günstiger und bietet auch überdurchschnittliche Leistungen im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenkasse.
Zu diesen Leistungen für Beamte gehören unter anderem die kostengünstige Beitragsberechnung anhand des Alters und des Geschlechts, die Leistungszusammenstellung nach dem so genannten Baukastenprinzip, hochwertige Leistungen wie Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus und keine Zuzahlung für Medikamente. Des Weiteren müssen Beamte dank der privaten Krankenversicherung außerdem keine Praxisgebühren entrichten.
Mit den so genannten Beihilfetarifen werden nur die anteiligen Kosten abgedeckt, wodurch sie in der Regel günstiger sind als Krankenvollversicherungen. Allerdings bieten die meisten Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, dass der Versicherte die verschiedenen Tarifoptionen individuell zusammenstellt und die private Krankenversicherung somit perfekt auf die Bedürfnisse abgestimmt wird. So ist es durchaus denkbar, dass neben der Kostenerstattung für eine Behandlung eines Heilpraktikers auch die volle Kostenerstattung für Zahnersatz erfolgt.
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